Ambulant betreutes Wohnen
- Eigenständiges Wohnen mit individueller Begleitung -
Menschen mit einer Behinderung brauchen oftmals Unterstützung und Begleitung, um eigenständig und selbstbestimmt ein Leben in einer eigenen Wohnung führen zu können.
Ziel des Betreuungsangebotes ist es also, der betreuten Person unabhängig von der Art und Schwere seiner Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen und die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu eröffnen und zu erhalten.
Die ambulante Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen wird am individuellen Hilfebedarf der betreuten Person ausgerichtet.
Es stellt ein verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot dar, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient.
An welche Menschen richtet sich dieses Angebot?
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung,
• die aktuell nicht zur selbstständigen Lebensführung in der Lage sind und Unterstützung in verschiedenen Bereichen benötigen.
• für die eine stationäre oder teilstationäre Hilfe nicht erforderlich ist.
• die den Wunsch haben, in einer eigenen Wohnung leben zu wollen.
Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der Leistung orientieren sich an einer gemeinsam mit den Klienten erstellten Hilfeplanung und Zielvereinbarung. Diese wird regelmäßig reflektiert und gegebenenfalls angepasst. Unsere Klienten werden in ihrer Individualität und unter Berücksichtigung ihrer Biografie angenommen und wertgeschätzt und in ihrem Selbstmanagement gestärkt. Unterstützung wird dort angeboten, wo sie benötigt wird, wobei vor allem Hilfen und Ressourcen im direkten Umfeld genutzt werden. Es werden die gemeinsam formulierten Ziele unserer Klienten angestrebt und das übergreifende Ziel, dass alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – ein „normales“ und selbstbestimmtes Leben führen können, verfolgt.
Bei Bedarf und auf Wunsch des Klienten arbeiten wir unter anderem mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Vorgesetzten, Ärzten und Therapeuten zusammen.
Unsere Leistungen können unter anderem beinhalten:
• Unterstützung bei der Führung des eigenen Haushalts
• Hilfen im Umgang mit Behörden (z.B. bei Antragsstellungen, Begleitung zu Terminen)
• Begleitung zu Arztbesuchen
• Unterstützung in Krisen und bei zwischenmenschlichen Konflikten
• Unterstützung bei der Organisation einer geeigneten Tagesstruktur oder Arbeit
• Tages- und Freizeitgestaltung
• Eigenverantwortliches Handeln und Vertretung eigener Interessen
• Entwicklung, Gestaltung und Erhalt eines individuellen Lebensstils
• Nutzung der Ressourcen vor Ort
• Gestaltung sozialer Beziehungen
Welche Hilfen erbracht werden sollen und in welchem Umfang diese notwendig sind, wird individuell in einem Hilfeplangespräch vereinbart.
Finanzierung und Antragsstellung
Das ABW ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie kann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Die Leistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Das heißt, der Leistungsträger prüft anhand des Antrages, ob die Kosten für das ABW übernommen werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne beim Antragsverfahren. Sprechen Sie uns einfach an.
